Die Elternvertretung
Wozu haben wir uns wählen lassen?
Wir gestalten mit unserer Unterstützung bei Aktivitäten und Veranstaltungen der Schule ein jedes Schuljahr für unsere Kinder zu einem möglichst guten und erfolgreichen mit. Das aktive Schulleben versuchen wir mit Rat und Tat positiv mit zu prägen, zu verändern oder zu erhalten.
Unsere Aufgaben:
In der GEV werden die Elterninteressen, Themen und Probleme, die die ganze Schule betreffen, wahrgenommen. Wir tauschen Informationen und Schwierigkeiten aus. Unsere Schulleitung ist unser erster Ansprechpartner. Wir sind mit für Vertrauensbildung zwischen Eltern und Lehrkräften verantwortlich.
Die GEV trifft sich regelmäßig (mind. drei Mal im Jahr) und hält intensiv Kontakt zur Schulleitung und zu der Schülervertretung.
Positive Begleitumstände:
Durch die beratende Anwesenheit in den zahlreichen Gremien haben Elternvertreterinnen und -vertreter die Chance, Schule aus einer anderen Sichtweise zu erleben und hinter die Kulissen zu gucken.
Unsere Möglichkeiten:
Nach dem Schulgesetz können sich Elternvertreter/innen innerschulisch als Mitglieder in der Schulkonferenz (§ 75 ff), der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (§ 79), der Schüler/innenvertretung( § 85) und den Fachkonferenzen wählen lassen. Sie werden zu Klassenkonferenzen (§ 80 und 81) geladen. In den Fachkonferenzen, der Gesamtkonferenz und der Schülervertretung nehmen sie beratende Funktionen ein. Überschulisch können sie im Bezirks- bis zum Landeselternausschuss vertreten sein.
Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in Elternversammlungen und der Gesamtelternvertretung ist in den § 88 - 90 geregelt.
Unter Rechtsvorschriften Schule (Link) finden Sie den Gesetzestext zum Nachlesen.
GEV-Vorstand 2022/23:
Frau Fandré
Frau Gür
Frau Viol
Frau Mante
erreichbar unter: gev@broendby.de
Elternvertreter/innen in der Schulkonferenz:
Fr. Thoens
Fr. Fuchs
Fr. Viol
Fr. Fandré